Urkundenfälschung
Rechtsgut des § 267 ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs.
Was schützt § 267?
 
Urkundenfälschung
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).
 
Urkundenfälschung
Perpetuierungsfunktion: Menschliche Gedankenerklärung, die fest verkörpert und visuell wahrnehmbar ist.
 
Urkundenfälschung
Beweisfunktion: Die Urkunde muss objektiv geeignet sein, Beweis zu erbringen, und sie muss subjektiv dazu bestimmt sein (Absichtsurkunde: von vornherein bestimmt, Zufallsurkunde: im Nachhinein bestimmt).
 
Urkundenfälschung
Garantiefunktion: Frage nach der Erkennbarkeit des Ausstellers (wer geistig hinter der Erklärung stehen soll). Der Aussteller kann sich eventuell auch nur aus den Umständen ergeben.
 
Urkundenfälschung
Fall: S schuldet G 1.000 €. Er schreibt diese Information in den Schnee (mit Unterschrift), um G einen Beweis für seine Forderung zu geben.
Ist dies eine Urkunde?
 
Urkundenfälschung
Den Buchstaben im Schnee fehlt es an einer festen Verkörperung. Also fehlt für den Urkundenbegriff die Perpetuierungsfunktion.
 
Urkundenfälschung
Fall: S bespricht ein Tonband. Er erklärt, dass er G 1.000 € schulde.
Ist dies eine Urkunde?
 
Urkundenfälschung
Die Erklärung in einer Urkunde muss optisch-visuell erkennbar sein (Perpetuierungsfunktion).
 
Urkundenfälschung
Eine Gesamturkunde besteht aus mehreren Einzelurkunden, die aufgrund Vereinbarung, Gesetz oder Üblichkeit derart zusammengefügt sind, dass die Gesamturkunde einen selbständigen Erklärungsgehalt bekommt.
 
Urkundenfälschung
Fall: A findet in B's Schreibtisch drei Rechnungen, die in keinem Zusammhang stehen, und heftet sie zusammen.
Ist eine Gesamturkunde entstanden?
 
Urkundenfälschung
Weder aus Gesetz, noch aus Vereinbarung oder Üblichkeit ist hier eine neue Urkunde mit einem selbständigen Erklärungsgehalt entstanden.
 
Urkundenfälschung
Bei zusammengesetzten Urkunden ist eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt fest zu einer Beweiseinheit verbunden. Beispiel: Ware mit Preisschild.
 
Urkundenfälschung
Beachte jedoch die Unterscheidung Beweiszeichen (= zusammengesetzte Urkunde) und Kennzeichen (keine Urkunde)
Wozu dienen Kennzeichen?
 
Urkundenfälschung
Wenn eine Fotokopie als Fotokopie verwendet wird, handelt es sich um keine Urkunde, wohl aber, wenn sie den Anschein eines Originals erwecken soll.
 
Urkundenfälschung
Eine Urkunde ist echt, wenn der in der Urkunde verkörperte Gedankeninhalt von demjenigen stammt, der aus der Urkunde als Aussteller hervorgeht.
Wenn A als A eine Urkunde mit dem Inhalt unterzeichnet, er sei in Wirklichkeit B, dann ist das eine ...
 
Urkundenfälschung
Eine Urkunde ist unecht, wenn dem aus der Urkunde hervorgehenden Aussteller ein Erklärungsinhalt untergeschoben wird, den er so nicht niedergelegt hat.
Was zeichnet eine unechte Urkunde aus?
 
Urkundenfälschung
§ 267 hat drei Tatalternativen: Herstellen einer unechten Urkunde, Verfälschen einer echten Urkunde, Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde.
In welchem Verhältnis stehen Herstellen und Verfälschen?
 
Urkundenfälschung
Das Verfälschen einer echten Urkunde ist immer auch das Herstellen einer unechten Urkunde.
Was liegt vor, wenn der Täter eine unechte Urkunde verfälscht?
 
Urkundenfälschung
Das Gebrauchen einer unechten Urkunde liegt vor, wenn dem zu Täuschenden die Urkunde zugänglich gemacht und diesem dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wird.
 
Urkundenfälschung
Fall: T fälscht ein Bahn-Ticket. Er steigt in einen Zug und zeigt das gefälschte Ticket dem Schaffner, der es daraufhin abstempelt.
Wie hat sich T strafbar gemacht?
 
Urkundenfälschung
Im subjektiven Tatbestand des § 267 ist erforderlich, dass der Täter zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt. Direkter Vorsatz 2. Grades reicht aus.
Fall: T erstrebt ein intimes Verhältnis mit der O und schreibt ihr deswegen einen Abschiedsbrief, der vermeintlich von O's Ehemann stammt. § 267?
 
Urkundenfälschung
T handelte nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr.
 
Urkundenfälschung
ENDE
 
Urkundenfälschung
FALSCH!
 
Urkundenfälschung
RICHTIG!
 
Urkundenfälschung
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