Urkundenfälschung
Rechtsgut
des
§ 267
ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs.
Was schützt
§ 267
?
Die Echtheit/Unverfälschtheit von Urkunden
Die inhaltliche Wahrheit von Urkunden
Urkundenfälschung
Eine
Urkunde
ist eine verkörperte Gedankenerklärung (
Perpetuierungsfunktion
), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (
Beweisfunktion
) und ihren Aussteller erkennen lässt (
Garantiefunktion
).
Urkundenfälschung
Perpetuierungsfunktion
: Menschliche Gedankenerklärung, die fest verkörpert und visuell wahrnehmbar ist.
Urkundenfälschung
Beweisfunktion
: Die Urkunde muss
objektiv
geeignet sein, Beweis zu erbringen, und sie muss
subjektiv
dazu bestimmt sein (
Absichtsurkunde
: von vornherein bestimmt,
Zufallsurkunde
: im Nachhinein bestimmt).
Urkundenfälschung
Garantiefunktion
: Frage nach der Erkennbarkeit des Ausstellers (wer geistig hinter der Erklärung stehen soll). Der Aussteller kann sich eventuell auch nur aus den Umständen ergeben.
Urkundenfälschung
Fall
: S schuldet G 1.000 €. Er schreibt diese Information in den Schnee (mit Unterschrift), um G einen Beweis für seine Forderung zu geben.
Ist dies eine Urkunde?
Nein, keine Perpetuierungsfunktion
Ja, Beweisfunktion ist gegeben
Urkundenfälschung
Den Buchstaben im Schnee fehlt es an einer
festen
Verkörperung. Also fehlt für den Urkundenbegriff die Perpetuierungsfunktion.
Urkundenfälschung
Fall
: S bespricht ein Tonband. Er erklärt, dass er G 1.000 € schulde.
Ist dies eine Urkunde?
Nein, keine Perpetuierungsfunktion
Nein, keine Garantiefunktion
Urkundenfälschung
Die Erklärung in einer Urkunde muss
optisch-visuell
erkennbar sein (Perpetuierungsfunktion).
Urkundenfälschung
Eine
Gesamturkunde
besteht aus mehreren Einzelurkunden, die aufgrund Vereinbarung, Gesetz oder Üblichkeit derart zusammengefügt sind, dass die Gesamturkunde einen
selbständigen Erklärungsgehalt
bekommt.
Urkundenfälschung
Fall
: A findet in B's Schreibtisch drei Rechnungen, die in keinem Zusammhang stehen, und heftet sie zusammen.
Ist eine Gesamturkunde entstanden?
Ja
Nein
Urkundenfälschung
Weder aus Gesetz, noch aus Vereinbarung oder Üblichkeit ist hier eine neue Urkunde mit einem selbständigen Erklärungsgehalt entstanden.
Urkundenfälschung
Bei
zusammengesetzten Urkunden
ist eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt fest zu einer Beweiseinheit verbunden. Beispiel: Ware mit Preisschild.
Urkundenfälschung
Beachte jedoch die Unterscheidung
Beweiszeichen
(= zusammengesetzte Urkunde) und
Kennzeichen
(keine Urkunde)
Wozu dienen Kennzeichen?
Der Zuordnung eines gedanklichen Inhalts zu einem Objekt
Der Unterscheidung von Objekten
Urkundenfälschung
Wenn eine
Fotokopie
als Fotokopie verwendet wird, handelt es sich um keine Urkunde, wohl aber, wenn sie den Anschein eines Originals erwecken soll.
Urkundenfälschung
Eine Urkunde ist
echt
, wenn der in der Urkunde verkörperte Gedankeninhalt von demjenigen stammt, der aus der Urkunde als Aussteller hervorgeht.
Wenn A als A eine Urkunde mit dem Inhalt unterzeichnet, er sei in Wirklichkeit B, dann ist das eine ...
... echte Urkunde
... unechte Urkunde
Urkundenfälschung
Eine Urkunde ist
unecht
, wenn dem aus der Urkunde hervorgehenden Aussteller ein Erklärungsinhalt untergeschoben wird, den er so nicht niedergelegt hat.
Was zeichnet eine unechte Urkunde aus?
Eine Inhaltstäuschung
Eine Identitätstäuschung
Urkundenfälschung
§ 267
hat drei Tatalternativen:
Herstellen
einer unechten Urkunde,
Verfälschen
einer echten Urkunde,
Gebrauchen
einer unechten oder verfälschten Urkunde.
In welchem Verhältnis stehen Herstellen und Verfälschen?
Spezialität
Entweder-Oder
Urkundenfälschung
Das Verfälschen einer echten Urkunde ist immer auch das Herstellen einer unechten Urkunde.
Was liegt vor, wenn der Täter eine unechte Urkunde verfälscht?
Herstellen einer unechten Urkunde
Gebrauchen einer verfälschten Urkunde
Urkundenfälschung
Das
Gebrauchen
einer unechten Urkunde liegt vor, wenn dem zu Täuschenden die Urkunde zugänglich gemacht und diesem dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wird.
Urkundenfälschung
Fall
: T fälscht ein Bahn-Ticket. Er steigt in einen Zug und zeigt das gefälschte Ticket dem Schaffner, der es daraufhin abstempelt.
Wie hat sich T strafbar gemacht?
Wegen einer Urkundenfälschung,
§ 267
Wegen zweier in Tateinheit begangenen Urkundenfälschungen,
§ 267
,
§ 52
Urkundenfälschung
Im subjektiven Tatbestand des
§ 267
ist erforderlich, dass der Täter
zur Täuschung im Rechtsverkehr
handelt. Direkter Vorsatz 2. Grades reicht aus.
Fall
: T erstrebt ein intimes Verhältnis mit der O und schreibt ihr deswegen einen Abschiedsbrief, der vermeintlich von O's Ehemann stammt.
§ 267
?
Ja
Nein
Urkundenfälschung
T handelte nicht zur Täuschung
im Rechtsverkehr
.
Urkundenfälschung
ENDE
Urkundenfälschung
FALSCH!
Urkundenfälschung
RICHTIG!
Urkundenfälschung
? ? ?
Urkundenfälschung