Mord & Totschlag
Schutzgut
der Delikte
§ 211
und
§ 212
ist das
Leben
. Das Leben fängt an mit dem Beginn der Geburt und hört auf mit dem Hirntod.
Mord & Totschlag
Totschlag,
§ 212
, ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen.
Reicht hierfür bedingter Vorsatz aus?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
Gem.
§ 216
macht sich strafbar, wer einen Menschen auf dessen Verlangen tötet.
Welche Norm hat die höhere Mindeststrafe?
§ 212
§ 216
Mord & Totschlag
Problematisch ist die Abgrenzung zwischen Tötung auf Verlangen und Teilnahme an Selbsttötung.
Ist Teilnahme an Selbsttötung strafbar?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
Teilnahme an Selbsttötung ist straflos, weil Selbsttötung straflos ist.
Welcher Grundsatz spielt hier eine Rolle?
Ohne Teilnahme keine Tat
Ohne Tat keine Teilnahme
Mord & Totschlag
Die
Tatherrschaft
über den letzten, den Tod bringenden Akt bestimmt die Grenze zwischen strafloser Teilnahme an Selbsttötung und strafbarer Fremdtötung (
§ 216
).
Wer hat die Tatherrschaft bei straflosen Konstellationen?
Der Teilnehmer
Der zu Tötende
Mord & Totschlag
Das
In-den-Selbstmord-Treiben
kann unter Umständen eine Tötung in mittelbarer Täterschaft sein. Streitig ist hier, wo die Grenze zum noch frei verantwortlichen Suizid zu setzen ist.
Wer ist in diesen Fällen das Werkzeug?
Derjenige, der den anderen in die Selbsttötung treibt
Der sich Tötende
Mord & Totschlag
Mord,
§ 211
, ist die besonders verwerfliche vorsätzliche Tötung eines Menschen.
Lässt
§ 211
eine Strafzumessung zu?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
Die Strafe für Mord ist absolut (lebenslänglich). Nach der
Strafandrohung
stehen
§ 211
,
§ 212
und
§ 216
in folgendem Verhältnis:
Mord & Totschlag
Nach Literatur ist
§ 212
das Grunddelikt,
§ 216
eine Privilegierung und
§ 211
eine Qualifikation.
Mord & Totschlag
Nach Rspr. sind alle drei Delikte selbständig und voneinander unabhängig.
Mord & Totschlag
Bsp.
: T tötet Erbonkel O aus Habgier. H leistet dazu Hilfe, um T einen Gefallen zu tun.
Wie hat sich H nach Ansicht der Literatur strafbar gemacht?
Beihilfe zum Mord
Beihilfe zum Totschlag
Mord & Totschlag
Die Literatur sieht
§ 211
als Qualifikation des
§ 212
. Das Merkmal Habgier
schärft
die Strafe des Grund-Tb
§ 212
. Folglich gilt
§ 28
Abs. 2: Habgier ist ein besonderes persönliches Merkmal (bpM), das bei T, nicht aber bei H vorliegt.
Mord & Totschlag
Nach der Rechtsprechung hat sich H jedoch der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht.
Welche Norm wendet die Rspr. hier an?
§ 28
Abs. 1
§ 28
Abs. 2
Mord & Totschlag
Da für die Rspr.
§ 212
und
§ 211
voneinander unabhängig sind,
begründet
das bpM Habgier die Strafbarkeit des T gem.
§ 28
Abs. 1. H ist der Beihilfe zum Mord schuldig, seine Strafe ist jedoch nach
§ 49
zu mildern.
Mord & Totschlag
§ 211 weist drei Gruppen von Mordmerkmalen auf:
Mord & Totschlag
1. Gruppe
: Mordlust, Habgier, Befriedigung des Geschlechtstriebs, sonstige niedrige Beweggründe.
Sind dies besondere persönliche Merkmale im Sinne von
§ 28
?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
2. Gruppe
: Heimtücke, Grausamkeit, mit gemeingefährlichen Mitteln.
Sind dies besondere persönliche Merkmale im Sinne von
§ 28
?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
3. Gruppe
: um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Sind dies besondere persönliche Merkmale im Sinne von
§ 28
?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
Vereinfachend lassen sich die drei Gruppen wie folgt darstellen:
1. Gruppe: "Woher" der Tat
2. Gruppe: "Wie" der Tat
3. Gruppe: "Wozu" der Tat
Gesetzestext:
§ 211
Mord & Totschlag
In der ersten Gruppe spielen insbesondere die
sonstigen niedrigen Beweggründe
eine Rolle. Es sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind.
Mord & Totschlag
Heimtückisch (2. Gruppe) handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung aussetzt. Hierbei gilt:
Mord & Totschlag
Bsp.
: T tötet ein sechs Monate altes Baby.
Mord aus Heimtücke?
Ja
Nein
Mord & Totschlag
Das Opfer ist hier konstitutionell arg- und wehrlos. Die Wehrlosigkeit ist nicht durch die Arglosigkeit begründet.
Mord & Totschlag
Problematisch sind Einzelfälle, in denen ein Mordmerkmal verwirklicht wird, die zwingende Rechtsfolge lebenslange Freiheitsstrafe jedoch als ungerecht erscheint.
Bsp.
: Die von ihrem Vater V brutal tyrannisierte Tochter T tötet V, als dieser schläft.
Mord & Totschlag
Rechtsprechung und Literatur haben für diese Fälle zwei Lösungen entwickelt:
Mord & Totschlag
Nach der
Rechtsfolgenlösung
der Rechtsprechung würde T wegen Mordes verurteilt (Heimtücke!). Jedoch wird die Strafe gemäß
§ 49
gemildert.
Was spricht gegen diese Lösung?
Der Wortlaut des
§ 211
Der Wortlaut des
§ 49
Mord & Totschlag
Die Literatur setzt bei der
Auslegung der Mordmerkmale
an. Wenn die Tat insgesamt nicht besonders verwerflich ist, ist schon die Tatbestandsmäßigkeit nicht gegeben.
Was wäre nach dieser Auffassung z.B. das Merkmal "Heimtücke"?
Ein Merkmal der Rechtswidrigkeit
Ein widerlegbares Indiz für die Tatbestandsmäßigkeit
Mord & Totschlag
ENDE
Mord & Totschlag
FALSCH!
Mord & Totschlag
RICHTIG!
Mord & Totschlag
? ? ?
Mord & Totschlag